Information für alle Jagdausübungsberechtigten

Liebe Jägerinnen und Jäger,

liebe Mitglieder der Jägervereinigung Esslingen,

folgende Informationen hat der LRA-Esslingen heute veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

JV Esslingen

Erstellt am

Sehr geehrte Damen und Herren,
  
zum Jahresende hin möchten wir Sie noch mit ein paar Informationen und Hinweisen versorgen.
  
ASP:
In BW wurden in den letzten Wochen keine positiven Kadaver gefunden. Auch in Hessen lag die monatliche Fallzahl im einstelligen Bereich. Am aktivsten ist momentan der Ausbruch im südlichen NRW. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Radar Bulletin. An dieser Stelle möchten wir uns für die vielen eingesandten ASP-Proben bedanken. Es wurden in diesem Jahr bereits über 200 Proben untersucht.
  
Vogelgrippe:
Nach dem Fund der ersten positiven Graugans in Oberboihingen Mitte November wurden weitere Graugänse am Neckar im Bereich Wendlingen-Wernau positiv befundet. Der letzte Fall liegt nunmehr über zwei Wochen zurück und wir hoffen daher, dass das Seuchengeschehen bereits am Abflauen ist.     
  
Trichinenuntersuchung:
Die Abgabe der Trichinenproben über die Feiertage und den Jahreswechsel ist wie folgt möglich:
 
Plochingen:        

  • Montag, 22.12.2025           08:00 – 09:00 

  • Montag, 29.12.2025           08:00 – 09:00

  • Montag, 05.01.2026           08:00 – 09:00

 
Die Trichinenuntersuchungsstelle in Owen bleibt über die Feiertage geschlossen.

Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Probe für die Trichinenuntersuchung aus zwei Probenteilen bestehen muss, i. d. R. Zwerchfellpfeiler und Vorderlaufmuskulatur. Jeder Probenteil muss mindestens 10 g betragen. Sollte der Zwerchfellpfeiler für die Probenentnahme nicht zur Verfügung stehen, ist als Ersatzprobenmaterial andere Muskulatur des Zwerchfells, des Unterarms oder der Zunge (Unterzungenmuskulatur) zu entnehmen. Die Probe darf nicht verschmutzt sein und muss sauber verpackt sein. Sollte zu wenig Material oder nur ein Probenteil abgegeben werden, wird die Probe nicht untersucht, bis weiteres Material vorliegt.
 
 
Verwahrstellen:
Leider wurde wiederholt festgestellt, dass die Verwahrstellen in Beuren und Aichelberg in einem nicht hinnehmbaren Zustand verlassen wurden. Immer wieder passiert es, dass beim Einwerfen in die Tonnen die Außenseite der Tonnen, der Boden oder die Kühlbox verschmutzt werden. Es wurden Schläuche installiert, um die Verwahrstelle in diesem Fall sauber hinterlassen zu können. Diese Schläuche werden allerdings wiederholt dazu benutzt, um Wannen, Eimer, Anhänger oder Autos aus- und abzuspritzen. Speziell für Aichelberg muss noch einmal gesagt werden, dass die weiteren Gebäude auf dem Gelände der Kläranlage nicht zur Verwahrstelle gehören und sich somit niemand, der an der Verwahrstelle etwas entsorgt, dort aufzuhalten hat. Die Verwahrstellen dienen der Entsorgung von Wildtierteilen (Decken, Schwarten, Aufbruch, …) und auch ganzen Wildtieren im Fall von Unfall- oder Fallwild. Landwirtschaftliche Nutztiere sowie Klein- und Heimtiere dürfen nicht über die Verwahrstellen entsorgt werden. Diese müssen der Tierkörperbeseitigung via ztn oder Kleintierkörpersammelstelle zugeführt werden. Handschuhe, Plastikbeutel oder sonstige Verpackungsmaterialien gehören nicht in die Tonnen. Bitte machen Sie sich bewusst, dass die genutzten Liegenschaften nicht dem Veterinäramt gehören. Eine weitere Duldung der Verwahrstellen auf den jeweiligen Grundstücken hängt insbesondere von der Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Tiergesundheitsstandards ab.

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für die weiterhin gute Zusammenarbeit über das ganze Jahr bedanken.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
  
Freundliche Grüße
Dr. Katrin Lipka
Amtstierärztin
Landratsamt Esslingen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt