Neue Schießstandvorschrift DJV

Seit dem 01. April 2024 gilt auf allen jagdlichen Schießständen die neue Schießstandvorschrift des DJV.

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Liebe Nutzer des Schießstand der Jägervereinigung Esslingen e.V.,

wir möchten Sie darüber informieren, das am 01. April 2024 bundesweit auf allen jagdlichen Schießständen, die neue Schießstandvorschrift des DJV in Kraft getreten ist.

In der neuen Schießstandvorschrift werden vielen Dinge für das Wettkampfschießen neu geregelt, wie zum Beispiel:

  • Ab 65 ist der Fuchs auch stehend angestrichen am Zielstock möglich.
  • Ab sofort sind Schalldämpfer erlaubt.
  • Definition Anschlagmarkierung wurde neu erarbeitet.
  • Büchsenschäfte sind jetzt nahezu offen.
  • Wurfscheiben können mit Timer geschossen werden.
  • ….

Da auf unserem Schießstand und in unserer JV-Esslingen zurzeit keine Wettkampf Mannschaft trainiert, tangiert uns nur ein weiterer neuer Punkt der Schießstandvorschrift.

Der aber gravierend!

  • Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend.

Auf der VA-Sitzung vom 11. April 2024 hat der Vorstand beschlossen, dass ab sofort auf dem gesamten Schießstand der JV-Esslingen für alle anwesenden Personen, das Tragen eine Schutzbrille und Kopfbedeckung verpflichtend wird. Eine „normale“ Brille gilt dabei auch als Schutzbrille. 

Die JV-Esslingen stellt in einer Übergangsphase „preiswerte“ Sicherheitsbrillen und Kopfbedeckungen leihweise auf dem Schießstand zur Verfügung.

Wirklich scharf geschaltet wir die Reglung ab dem 01. Mai 2024, ab dem Datum bitten wir die Aufsichten dafür Sorge zu tragen, dass ausnahmslos alle auf dem Schießstand anwesenden Personen Brille und Kopfbedeckung tragen. In der Übergangsphase bitten wir darum, dass die Aufsichten die Besucher des Schießstand auf die neue Reglung aufmerksam macht und mit gutem Beispiel vorangehen.

Zu den Hintergründen der Entscheidung:

Auch Vorstand und Auschuss haben lange diskutiert, ob das wirklich sein muss. Am Ende des Tages ist es eine Haftungsfrage. Wenn bei einem von einer Million Schüssen was schief geht, möchte die JV-Esslingen e.V. nicht mit den Versicherungsgesellschaften vor Gericht darüber streiten, warum wir die Vorschrift des DJV nicht umgesetzt haben. Sollten wir in einem solchen Gerichtstreit unterliegen hätte die JV-Esslingen e.V. keine ausreichenden finanzielle Mittel, um die Kosten der Haftung selbst zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen
JV-Esslingen