Liebe Mitglieder der JägerVereingung Esslingen e.V.,
die für uns zuständige Behörde - Ordnungsamt Stadt Esslingen - hat weiteren Öffnungsschritten bei der Schießstandnutzung zugestimmt. Bereist ab dieser Woche können wieder vier Personen gleichzeigt den Schießstand nutzen. Das bedeutet eine Aufsicht und maximal drei Schützen.
- Schießzeiten sind nach wie vor:
- Donnerstags von 17:00 bis 19:30 Uhr
- Sonntags von 09:30 bis 11:30 Uhr
- Der Schießstand ist für alle Jäger der JV-Esslingen geöffnet (mit Termin) www.terminland.de/jv-es-schiessstand/
- Für Mitglieder ab 65 Jahren besteht die Möglichkeit am Seniorenschiessen teilzunehmen. Anmeldung dazu bitte bei Herrn Klaus Spiess Tel: 07153 -546 19
Für den Schießbetrieb gelten nach wie vor folgende Regeln:
- Wenn Sie in den letzten 14 Tagen typische Corona Krankheitsanzeichen hatten oder Kontakt zu Personen mit einer Corona Erkrankung hatten, ist es Ihnen nicht erlaubt den Schießstand zu betreten.
- Maximal vier Personen auf dem Schießstand - incl. Aufsicht und/oder Trainer
- Um einen reibungslosen Schiessbetrieb zu gewährleisten und einen Stau von Wartenden zu vermeiden, sind nach wie vor für alle Schießtermine Anmeldungen erforderlich. Die Termine können via www.terminland.de/jv-es-schiessstand/ vereinbart werden.
- Der Schütze hat ein 30-minütiges Zeitfenster auf dem Schießstand – incl. Ankunft, Auspacken, Schießen, Einpacken.
- Es dürfen Terminfolgen gebucht werden (z.B. 09.00 – 09.30 Uhr Bock und dann 09.30 – 10.00 Uhr Keiler)
Noch ein paar Sätze zur Hygiene auf dem Schießstand:
- Neben dem Schießbuch hängt ein Spender zur Handdesinfektion
- Bitte desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten des Schießstands und vor dem Eintrag ins Schießbuch
- Halten sie den üblichen Abstand vom 1.5 m zu anderen Personen ein
- Schützenstände müssen nach der Benutzung durch einen Schützen sofort desinfiziert werden (Schützenstand, Tisch, Stuhl, .. )
- Die Desinfektion des Schützenstands wird von der Aufsicht durchgeführt.
- Den Anweisungen der Schießstandaufsichten ist Folge zu leisten.
- Die Schießstandaufsicht hat Weisungs- und Hausrecht insbesondere in Hygiene Angelegenheiten
Sollten sich die Randbedingungen ändern, oder sich andere Vorgehensweisen als praktikabler erweisen, behalten wir es uns vor, das Nutzungskonzept entsprechend anzupassen.

