Novelle des Waffenrechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei leite Ich Ihnen eine Information des DJV zum 3. WaffRÄndG weiter.

Mit der Verkündigung im Gesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz in Teilen heute in Kraft.

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei leite Ich Ihnen eine Information des DJV zum 3. WaffRÄndG weiter. Mit der Verkündigung im Gesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz in Teilen heute in Kraft, unter anderem die für Jägerinnen und Jäger wichtigen Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Verfassungsschutzabfrage und die Möglichkeit zur Einrichtung von Waffenverbotszonen.

Derzeit findet bezüglich der Nachtzieltechnik mit unserem zuständigen MLR und dem IM noch die Prüfung  der rechtlichen Auswirkungen in Baden-Württemberg statt. Wir werden auf der Homepage des LJV zeitnah über das Ergebnis informieren. Die wichtigsten Änderungen für Jägerinnen und Jäger finden Sie in der Anlage

Mit freundlichen Grüßen 

Martin Bürner
Geschäftsführer -- Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.