Lt. Niedersächsischem Landkreistag sind für die Bearbeitung eines Antrags auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft 30 Arbeitsstunden notwendig.
Das ergibt 1000,00 Euro pro Antrag die der Antragsteller, unabhängig vom Ausgang der Prüfung, zu zahlen hat.
Damit hofft man auch Spaßanträge gering halten zu können.
250214