Der LJV hatte das MLR gebeten, zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung eine Ausnahmeregelung in Kraft zu setzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der LJV hatte das MLR gebeten, zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung eine Ausnahmeregelung in Kraft zu setzen, dass Zwischenfrüchte (FAKT-Begrünungen) ab dem 20. November gemulcht oder geschröpft werden dürfen, nicht erst im Januar. Dies soll die Bejagung von Schwarzwild erleichtern, die sich nicht mehr in die Senfbestände u.ä. zurückziehen können.
Das MLR hat uns heute mitgeteilt, dass es eine bis zum 20.5.2021 geltende Ausnahmeregelung geben wird - siehe Anlage.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
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