Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg heute Nachmittag mitgeteilt hat, ist die rechtliche Notwendigkeit von Abfragen beim Verfassungsschutz bei der Verlängerung von Jagdscheinen vertieft geprüft worden und ist demnach seit Änderung des WaffG zwingend erforderlich.
Das bedeutet, dass ab sofort keine Jagdscheine verlängert oder ausgestellt werden, bevor die Abfragen beim Verfassungsschutz nicht durchgeführt wurden.
Das Ministerium muss sehr kurzfristig ein Verfahren entwickeln, mit dem die Abfragen durchgeführt werden können. Auf die Dringlichkeit und Bedeutung hat das Ministerium mit Nachdruck hingewiesen und die Rechtsfolgen und Dringlichkeit sind allen Beteiligten mittlerweile bewusst. Inwieweit ein zuverlässiger und zeitnaher Rücklauf der Anfrageergebnisse durch den Verfassungsschutz sichergestellt werden kann, lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Wir werden Sie zeitnah informieren, wenn es hierzu Ergebnisse geben wird.
Wir bitten Sie daher Ihre Mitglieder umgehend darüber zu informieren. Des Weiteren bitten wir auf ein persönliches Erscheinen der Jäger bezüglich der Verlängerung des Jagdscheines bei der unteren Jagdbehörde zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Anika Greschner
Landratsamt Esslingen
Kreispolizeibehörde/untere Jagdbehörde
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen
Tel.: 0711/3902-42723
Fax: 0711/39025-2723