Liebe Mitglieder der JV Esslingen,
folgende Informationen des Landratsamt Esslingen haben uns heute erreicht. Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen JV Esslingen
Sehr geehrter Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass nach Änderung der Durchführungsverordnung zum JWMG zwar die Beantragung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Waffen möglich ist, aber noch keine weiteren Hinweise vom Ministerium für Ländlicher Raum vorliegen.
Die unteren Jagdbehörden wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart gebeten, die eingehenden Anträge zu sammeln und vorläufig noch keine Beauftragungen vorzunehmen.
Dies zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Greschner
Landratsamt Esslingen Kreispolizeibehörde/untere Jagdbehörde
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar