Hinweis zu verbotenen Magazinen

Wir hatten Sie bereits letztes Jahr darüber informiert, dass verbotene Magazine bei der Waffenbehörde bis zum 01.09.2021 angemeldet werden müssen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten Sie bereits letztes Jahr darüber informiert, dass verbotene Magazine bei der Waffenbehörde bis zum 01.09.2021 angemeldet werden müssen. Dazu zählen Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss für Langwaffen und mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen. Ebenfalls darunter fallen entsprechende Magazingehäuse. Vom Besitzverbot umfasst sind daher auch große Magazine, die auf weniger als 10 bzw. 20 Schuss blockiert wurden.

Nach dem 01.09.2021 hat das Landratsamt Esslingen vermehrt festgestellt, dass von Waffenbesitzern blockierte große Magazine nicht bei der Waffenbehörde angemeldet wurden. Aufgrund missverständlicher Kommunikation, räumen die Waffenbehörden im Landkreis Esslingen den Waffenbesitzern die Möglichkeit ein, blockierte verbotene Magazine, unter Vorlage bei der jeweiligen Waffenbehörde, bis spätestens zum 28.02.2022 nachzumelden.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Zutritt der Besucherinnen und Besucher im Landratsamt Esslingen grundsätzlich ab 01.12.2021 unter Beachtung der 3-G Regel erfolgt.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder hierüber.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anika Greschner

 

Landratsamt Esslingen

Kreispolizeibehörde/untere Jagdbehörde

Pulverwiesen 11

73726 Esslingen

 

Tel.: 0711/3902-42723

Fax: 0711/39025-2723