Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und weitere Regelungen zur Erleichterung der Bejagung mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und
Wildtiermanagementgesetz verlängert – Verordnung siehe Anlage „Verordnung“.
Artikel 2 regelt den Erwerb von Dienstwaffen für die Landesjagdschule und betrifft uns nicht. Weil aus dem Verordnungstext Details nicht hervorgehen, werden diese in der Anlage 2 ausführlich erläutert.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer