Aufhebung Schonzeit und andere Erleichterungen der Schwarzwildbejagung

Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und

weitere Regelungen verlängert – Verordnung siehe Anlage „Verordnung“.

 

Erstellt am

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und weitere Regelungen zur Erleichterung der Bejagung mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und
Wildtiermanagementgesetz verlängert – Verordnung siehe Anlage „Verordnung“. 

Artikel 2 regelt den Erwerb von Dienstwaffen für die Landesjagdschule und betrifft uns nicht. Weil aus dem Verordnungstext Details nicht hervorgehen, werden diese in der Anlage 2 ausführlich erläutert. 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Dr. Erhard Jauch

Hauptgeschäftsführer