Sehr geehrte Damen und Herren,
nach längerem Vorlauf wurde das Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt verkündet .Es ist mit Wirkung vom 24. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Damit wurde auch das JWMG im Rahmen eines Artikelgesetzes geändert. Bei den Änderungen handelt es sich v.a. um zweiNeuzuordnungen in den Managementstufen (das Wildkaninchen ist nun im Entwicklungsmanagement, die Graugans im Nutzungsmanagement; an den bisherigen Jagdzeiten dieser Arten ändert sich jedoch nichts) und der Regelung zur Ausweisung von Wildruhegebieten, die künftig im Rahmen einer Rechtsverordnung anstatt einer Allgemeinverfügung erlassen werden können. Wichtig für den LJV ist hier jedoch vor allem, das seit Jahren gesetzlich etablierte Instrument der Wildruhegebiete endlich auf der Fläche umzusetzen.
Eine weitere Änderung betrifft eine Klarstellung zur Abweichung des JWMG vom Bundesjagdgesetz .Lediglich für das Recht der Jagdscheine und für Rechtsverordnungen über „Inverkehrbringen und Schutz von Wild“ ist der Bund zuständig.
Bei den Zielen des JWMG wurde eine Formulierung aufgenommen, nach der durch die Jagd das Entstehen von klimastabilen Wäldern zu unterstützen ist. Diese Änderung wird vom LJV begrüßt, da die Jagd hierzu einen wichtigen Beitrag leisten kann. Die damit zusammenhängende Änderung der Baumartenzusammensetzung mit Anbau neuer wärmetoleranter Baumarten kann allerdings nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen erfolgen. Selbst bei angepassten Wildbeständen kann Verbiss nicht gänzlich verhindert werden. Es bedarf hier eines ganzheitlichen Ansatzes, der sowohl waldbaulichen als auch wildtierökologischen Belangen Rechnung trägt.
Auf den beigefügten Auszug aus dem Gesetzblatt wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bürner
Geschäftsführer
Leiter Jägerprüfungsstelle