Hegering I - Stadthegering
Hegering II - Mittlerer Schurwald
Hegering III - Mitte
Hegering IV - Filder
Einem Hegering gehört an,
- wer in dessen Gebiet oder einer unmittelbar benachbarten Gemeinde außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Jägervereinigung Esslingen e.V. wohnt,
- wer in dessen Gebiet eine Jagd gepachtet hat oder im Besitz eines Begehungsscheines ist.
Unabhängig davon hat jedes Mitglied der Jägervereinigung Esslingen e.V. das Recht, sich einem Hegering seiner Wahl anzuschließen.
Wird kein Wunsch geäußert erfolgt die Zuordnung nach dem Wohnort. Orte Außerhalb des Gebiets werden dem angrenzenden Hegering zugeschlagen. Weiter entfernt wohnende Mitglieder gehören zum Hegering I.