Liebe Mitglieder der Jägervereinigung Esslingen,
ich hatte gehofft, das die ersten Monate meiner Amtszeit ruhig verlaufen. Leider war dem nicht so. Die turnusmäßige Regelüberprüfung unseres Schiesstandes stand an. Mir ist nunmehr das Gutachten zugeschickt worden. Nachdem es bei einem anderen Schießstand zu einem Schießunfall gekommen ist, bei dem von einer Betonstütze an einem laufenden Keiler ein Splitter eines bleifrei Geschosses zurückgeprallt ist und eine Person lebensgefährlich verletzt hat, wurden die Regeln für Schießstätten verschärft. Wir wurden vom Gutachter verpflichtet, die Betonelemente in Schussrichtung mit einem Rückprallschutz zu versehen. Bis dies erfolgt ist, hat der Gutachter den Schießbetrieb untersagt. Nachdem dieses Gutachten auch parallel an die Stadt Esslingen als Aufsichtsbehörde geschickt wurde, ist dieses Votum für uns binden. Richtig ist, dass das schießen mit bleihaltiger Munition weiter möglich wäre. Das Haftungsrisiko ist sowohl für die Schießstandaufsichten - die die Munition je einzeln kontrollieren müssten - als auch die Jägervereinigung Esslingen zu hoch.
Daher hat der Vorstand gestern beschlossen, den Schießstand bis auf weiteres zu schließen. Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen, die Auflagen zu erfüllen und hoffen, dass diese bald umgesetzt werden können, damit der Schießbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, jedoch war sie alternativlos.
Rückfragen gerne jederzeit direkt bei mir.
Maximilian Freiherr von Gaisberg-Schöckingen
-Rechtsanwalt-
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
07151 9445340
0711 470 407 28