Anbei erhalten Sie ein Schreiben des MLR zur Durchführung von Jagdgenossenschaftsversammlungen während der Corona-Pandemie zur Kenntnis.
An das Präsidium und die Kreisvereine
Sehr geehrte Damen und Herren ,
anbei erhalten Sie ein Schreiben des MLR zur Durchführung von Jagdgenossenschaftsversammlungen während der Corona-Pandemie zur Kenntnis. Als Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs.4 CoronaVO sind die Jagdgenossenschaftsversammlungen mit entsprechende Auflagen grundsätzlich zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bürner
Geschäftsführer
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.