Seit 2010 ist die Schulung zur „Kundigen Person nach EU-Recht“ in Baden-Württemberg ein fester Bestandteil der Ausbildung zum Jäger. Alle, die Ihren Jagdschein vor 2010 gemacht haben, mussten diese Schulung seinerzeit nachholen, wenn sie Wildbrett entsprechend der EU-Richtlinien vermarkten wollten.
Der Forst-BW verlangt ab dem kommenden Jagdjahr von seinen Begehungsscheininhabern nun den Nachweis zu „Kundigen Person“. In dem Zusammenhang haben die JV-ES nun vereinzelt Anfragen zu einer Nachschulung erreicht.
Die Idee ist es nun – bei entsprechender Nachfrage – einen Kurs anzubieten, bei dem das Know How „Kundige Person“ vermittelt wird, und man eine entsprechende Bescheinigung bekommt. Der Lehrgang kann und wird aber auch als REFRESHER angeboten. Er kann genutzt werden, um seine persönlichen Kenntnisse in der Wildbretthygiene auf den neusten Stand zu bringen, und/oder zu erkennen, wo sich in den letzten Jahren evtl. Gewohnheitsfehler bei der Wildbretthygiene eingeschlichen haben.
Der Lehrgang würde an einem Samstag im Schulungsraum in Sirnau stattfinden. Incl. Pause muss man diesen Kurs ca. 8h seiner kostbaren Lebenszeit investieren. Einen erfahrenen Dozenten haben wir bereits gewinnen können. Der Schulungsraum im Schützenhaus zu Sirnau steht incl. moderner Multimedia Ausstattung auch zur Verfügung. Obwohl die JV-Esslingen den Lehrgang kostenlos anbieten wird, entstehen dem Veranstalter Kosten, so dass es sich nicht rechnet, den Lehrgang nur für eine Peron durchzuführen. Deshalb bitten wir um eine - erstmal unverbindliche – Rückmeldung, wer an einem solchen Lehrgang Interesse hätte.
Interessenten melden sich bitte per E-Mial an info(at)jaeger-es.de.
Anzugeben sind bitte:
- Name
- Kontaktdaten
- Kurzer Vermerk ob als Refresher oder als Erstausbildung
Je nach Rückmeldung werden wir den Kurs dann kurzfristig anbieten.
Einen ersten Einblick in das Thema vermittelt diese immer noch aktuelle Broschüre des LAZB Aulendorf von 2008.