Zeitliche Vorgaben zur Vergrämung von Kormoranen nach der Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (KorVO) im Verhältnis zur allgemeinen Schonzeit nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie Möglichkeiten zur Abweichung von den zeitlichen Vorgaben der KorVO