Geflügelpest im Landkreis Tübingen

Aktuell wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Tübingen festgestellt.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Tübingen festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Es besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für ein Übergreifen des Infektionsgeschehens auf den Landkreis Esslingen und damit die Gefahr der Einschleppung von HPAI-Viren in Nutzgeflügelbestände.

Da sämtliche Teile von Wildvögeln sowie deren Ausscheidungen den Erreger enthalten und zu Ansteckungen im Hausgeflügelbereich führen können, wird um erhöhte Wachsamkeit bei der Jagdausübung gebeten:

  • Nach der Jagd auf Federwild kann eine Ansteckung von Geflügelbeständen zB über erlegtes oder tot aufgefundenes Federwild, Jagdkleidung, mitgeführte Gegenstände oder den Jagdhund erfolgen.
  • Geflügelhaltungen sollten nicht oder erst nach gründlicher Reinigung und ggf. Desinfektion (Dusche, Kleider und Schuhwerkwechsel) betreten werden.
  • Die Bergung toter oder kranker Tiere sollte nur mit geeignetem Schutz vorgenommen werden (Einmalhandschuhe, ggf. Schutzkleidung).

Werden vermehrt verendete oder kranke Wildvögel aufgefunden, teilen Sie dieses bitte der zuständigen Veterinärbehörde mit:

Landratsamt Esslingen

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Am Aussichtsturm 5

73207 Plochingen

Telefon 0711 3902-41500

veterinaeramt(at)LRA-ES.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Ulmer

 

Landratsamt Esslingen

Amt 22

SG 221 - Kreispolizeibehörde, Untere Jagdbehörde

Wildtierbeauftragter