Jagd zunächst weiterhin zulässig

Ab dem 12.12.2020 werden die Corona-Maßnahmen im Land weiter verschärft.

Erstellt am

Bereits ab Samstag, 12.12.2020 werden, wie aus der Presse zu erfahren ist, die Corona-Maßnahmen im Land  mit einer Allgemeinen Ausgangsbeschränkung von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr verstärkt. Wie sich dies in dieser (Nacht-)Zeit auf die Jagdausübung auswirkt, ist noch nicht endgültig geklärt. Die maßgeblichen Verordnungen wurden noch nicht erlassen, wir werden aber umgehend informiert, sobald das der Fall ist. Wir gehen jedoch davon aus, dass tagsüber in der Zeit von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Jagd in bisherigem Umfang, also Einzeljagd mit Personen aus maximal zwei Haushalten und die Bewegungsjagd mit den bisherigen coronabedingten Hygieneauflagen auf Schalenwild, insbesondere Schwarzwild, weiter ausgeübt werden kann.

Die für das Wochenende angesetzten Bewegungsjagden können nach aktuellem Kenntnisstand deshalb stattfinden.  Der Landesjagdverband arbeitet mit Nachdruck daran, dass der Jagd im derzeitigen Umfang weiter nachgegangen werden kann. Sobald endgültige Klarheit besteht und wir seitens unseres zuständigen Ministeriums informiert wurden, werden wir weiter aktuell informieren und bitten die Jägerschaft bis dahin von weiteren Anfragen abzusehen.