Neuer Premiumvorbereitungskurs auf die Jägerprüfung ab Oktober 2026

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Unser neuer Premium-Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung beginnt im Oktober 2026

 

Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte bei:

Anne Krah-Weinrich                         Stephan Nowak

Mobil: 0151 586 108 57                       Tel.: 0711 346 05 58

Mail: ausbildung(at)jaeger-es.de

 

Für die theoretische und praktische Ausbildung sind mindestens 130 nachzuweisende Stunden vorgeschrieben. Um eine solide, prüfungsstabile Ausbildung zu erreichen, werden jedoch ca. 160 Stunden angeboten.

Die genannten Stunden verteilen sich auf einen Zeitraum von 7 Monaten. Kurstage sind Dienstag und Donnerstag (jeweils von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr) und mehrere Samstage. Die Zeiten für die Schießausbildung sind dabei nicht berücksichtigt. Diese beginnt etwa nach einem Drittel der Ausbildung immer Dienstags zwischen 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Vor der Prüfung werden bei Bedarf zusätzliche, kostenlose Stunden zur Prüfungsvorbereitung angeboten.

Es sind keinerlei theoretische und praktische Vorkenntnisse erforderlich. Auch die Schießausbildung fängt bei Null an.

Die theoretische Ausbildung vermittelt Kenntnisse über Tierarten/Wildbiologie, Wildhege, Biotoppflege, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Waffenrecht, Waffentechnik,  Halten und Führen von Jagdhunden, Jagdbetrieb, Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutzrecht, Jagdethik, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene und lebensmittelrechtliche Vorschriften und Entnahme von Trichinenproben.

In Ergänzung der theoretischen Ausbildung erfolgt in der Praxis die Unterweisung im Bau von Jagdeinrichtungen, Ansitz-, Drück- sowie Treibjagden und Versorgen des erlegten Wildes.

Bei der Schießausbildung wird mit der Büchse auf die stehende Bockscheibe und die flüchtige Überläuferscheibe, mit der Flinte auf Kipphasen und Wurftauben geschossen. Ergänzend wird mit Pistole und Revolver geübt. Ein wesentlicher Vorteil ist hier die Lage des Schießstands direkt am Unterrichtsort.

Die Kursgebühr beträgt 2.340,-- Euro incl. aller Unterrichtsmaterialien und der Munition. Zusätzliche Kosten entstehen nur durch die vom Landesjagdverband erhobene Prüfungsgebühr.

In dem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach bestandener Prüfung die zuständigen Behörden den Jagdschein und andere waffenrechtlich Genehmigungen nur erteilen, wenn die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetz gegeben sind. Siehe hierzu auch WaffG §4, WaffG §5 und WaffG §6 . Oder auch die Allgemeine Waffengesetz Verordnung AWaffV §4.