Die Jägervereinigung Esslingen e.V. gliedert sich in 4 Hegeringe, die neben den Aufgaben nach dem Bundesjagdgesetz auch durch Veranstaltungen und die Weiterbildung ihrer Mitglieder tätig werden. Das Ziel der Hegeringe ist auch die aktive und positive Zusammenführung aller Jäger innerhalb der Jägervereinigung Esslingen e.V. [mehr...]
Stadt Esslingen (ausgenommen Berkheim HGR III), die Gemeinden Aichwald und Altbach. Dazu gehörig die Mitglieder der JV Esslingen außerhalb des Kreises Esslingen, z.B. aus Stuttgart, Kernen, Weinstadt. [mehr...]
Stadt Plochingen, Gemeinden Reichenbach, Baltmannsweiler-Hohengehren, Lichtenwald. Dazugehörig die Mitglieder der JV Esslingen außerhalb des Kreises Esslingen, z.B. aus den Gemeinden Winterbach, Schorndorf, Ebersbach. [mehr...]
Gemeinden Hochdorf, Wendlingen, Wernau, Köngen, Denkendorf, Deizisau, Berkheim, Stadt Ostfildern, Neuhausen. Dazu gehörig die Mitglieder der JV Esslingen außerhalb des Kreises Esslingen, z.B. aus den Gemeinden Notzingen, Kirchheim, Oberboihingen. [mehr...]
Stadt Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Dazu gehörig die Mitglieder der JV Esslingen außerhalb des Kreises Esslingen, z.B. aus den Gemeinden Unterensingen, Wolfschlugen, Aichtal, Waldenbuch, Steinenbronn. [mehr...]